Ein Tattoo entfernen – Drum prüfe, wer sich ewig bindet
Drum prüfe, wer sich ewig bindet…
Immer häufiger sind sie heutzutage zu sehen – Tätowierungen. Was früher als Stigma für Strafgefangene oder Seefahrer galt, ist heute fast gang und gäbe. Nach einer Umfrage des Statistik-Portals Statista.de aus dem Jahr 2017 haben gute 25 % der Deutschen mindestens ein Tattoo. Doch was ist, wenn das Motiv nicht mehr gefällt oder die Liebelei, die die Tätowierung der Welt zeigen sollte, endet?
Heutzutage gibt es diverse Möglichkeiten das ungeliebte Tattoo entfernen zu lassen. Nachfolgend sollen einige Verfahren zur Tattoo-Entfernung vorgestellt und Informationen genannt werden:
Methoden ohne Lasereinsatz
Möchte man sein Tattoo weg machen lassen, so gibt es diverse Methoden die einem zur Auswahl stehen.
Übertätowieren
Besteht weiterhin eine Affinität zu Tätowierungen, kann das nicht mehr gewollte Tattoo einfach überstochen werden. Dabei können ganz neue Motive hervorkommen oder das vorhandene Tattoo in ein neues eingebunden werden. Vorteilhaft an dieser Methode ist, dass man lediglich die Ausgaben für ein neues Tattoo aufwenden und keine langwierigen Entfernungsprozeduren über sich ergehen lassen muss. Als Nachteil kann angesehen werden, dass die Tätowierung in der Regel größer wird als vorher und man immer noch ein Tattoo hat.
Dermabrasion (Hautabschleifung)
Bei der Dermabrasion werden die oberen Hautschichten mittels eines Sandstrahlgerätes abgeschliffen oder per Fräse abgefräst. Für diese Art der Tattoo-Entfernung besteht jedoch ein erhöhtes Narbenrisiko nach der Behandlung. Zudem ist eine örtliche Narkotisierung an der behandelnden Stelle nötig, da diese nicht unerhebliche Schmerzen hervorrufen kann.
Diathermie (Strombehandlung)
Möchte man sein Tattoo weg machen lassen, indem man eine Diathermie anwenden lässt, so werden elektrische Impulse in die Haut gebracht. Diese erzeugen Hitze, wodurch sich der Farbstoff der Tätowierung auflöst. Da durch den Stromreiz auch umliegende Gewebeteile „verbrannt“ werden, sterbe diese ab und werden zusammen mit den Pigmenten abgestoßen. Die Haut regeneriert sich von innen neu und bildet neue Hautschichten. Das Risiko der Narbenbildung ist bei dieser Methode jedoch äußerst hoch – ebenfalls ist eine örtliche Narkose vonnöten. Starke Schmerzen bei der mehrmonatigen Wundheilung sind nicht selten, da auch ein großer Teil an unbeteiligtem Gewebe geschädigt wird.
Chemisches Peeling
Das chemische Peeling ähnelt dem Grunde nach der Dermabrasion. Hierbei werden die Hautschichten jedoch nicht auf mechanische Art entfernt, sondern durch Auftragen von Chemikalien. Durch das Abschälen der Epidermis werden die Farbpigmente freigelegt, die anschließend durch Anwendung von Wasser, Sandstrahl oder anderen Chemikalien entfernt werden. Die Vor- und Nachteile dieser Entfernungsmethode sind ähnlich derer der Hautabschleifung.
Exzesion (operativer Eingriff)
Soll nur ein kleines Tattoo entfernt werden, so könnte die Exzesion infrage kommen. Dabei wird die Tätowierung mittels operativen Eingriffs entfernt – die Naht anschließend sofort verschlossen. Eine komplette Entfernung kann hierbei nahezu ausnahmslos gewährleistet werden, jedoch ist diese Methode nicht an allen Körperregionen anwendbar. Des Weiteren handelt es sich hierbei um eine richtige OP, welche, wie immer ein gewisses Risiko birgt und unerwünschte Folgen nach sich ziehen kann.
Lasertherapie
Der am häufigsten begangene Weg sein Tattoo entfernen zu lassen ist jedoch die Lasertherapie, da diese am effektivsten wirkt und zudem hautschonender ist als alle anderen Möglichkeiten. Pauschal kann man jedoch nicht sagen, wie lange eine Entfernung dauert, da es hierbei auf mehrere Faktoren ankommt. Je größer, älter und unprofessioneller ein Tattoo gestochen wurde, desto mehr Sitzungen bedarf es, bis vernünftige Ergebnisse erzielt werden können. Weiterhin macht es einen Unterschied, ob farbige oder lediglich schwarze Tattoos entfernt werden sollen. Als Faustregel kann hierbei genannt werden: je länger das Stechen gedauert hat, desto länger dauert auch die Entfernung des Tattoos.
Bei der Lasertherapie werden die Farbpigmente mittels Einsatz verschiedener Wellenlängenlaser für Bruchteile einer Sekunde auf mehrere Hundert Grad Celsius erhitzt. Dabei fallen die Partikel auseinander und werden durch die Makrophagen (weiße Blutkörperchen) über die Lymphe aus dem Körper befördert. Das Schmerzempfinden wird von vielen Personen mit dem des Tattoo Stechens verglichen – jeder empfindet dieses jedoch als unterschiedlich stark. Zudem kommt es auch immer auf die Körperstelle an und wie viele Nervenenden dort zusammenlaufen.
Was kostet eine Tattoo-Entfernung?
Natürlich ist auch das liebe Geld ein Punkt, der bei einer Entfernung eines Tattoos nicht wegzudiskutieren ist. Genau wie das Stechen eines Tattoos, hat auch die Entfernung seinen Preis – und dieser kann es teilweise ganz schön in sich haben. Genau wie bei der Frage nach der Häufigkeit der Behandlungen, richtet sich die Frage der Kosten nach Größe, Farbe und Alter der Tätowierung. So können Preisunterschiede von 50 – 100 € für kleine Tattoos anfallen, sofern diese nur als Kontur ohne Schattierung und ohne viele Details vorhanden sind. Handelt es sich jedoch um ein ganzes „Porträt“ auf großflächigen Körperregionen können die Kosten auch schon mal auf einige Hundert oder gar mehrere Tausend Euro ansteigen. Es sei also wohlüberlegt, ob man sich ein Tattoo dieser Größenordnung stechen lassen möchte und wenn ja, ob man dieses auch ein Leben lang behalten will.
Tattoo-Entfernung bald nur noch durch den Medikus
Hat man sich für die Entfernung einer Körpermalerei entschieden, so stellt sich die Frage: wer führt diese durch? Bislang ist es so, dass die Tattoo-Entfernung eine Dienstleistung darstellt. Diese kann von jedem durchgeführt werden der einerseits einen entsprechenden Laser besitzt und andererseits ein Gewerbe hierfür angemeldet und die erforderliche Qualifikation zur Führung eines Lasers, mittels Absolvierung eines Laserschutzkurses, innehat. Dies wird sich alsbald jedoch ändern, da der Bundesrat im Oktober 2018 entschieden hat, dass eine Laserbehandlung ab Ende des Jahres 2020 nur noch durch einen Arzt durchgeführt werden darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser ein Facharzt für Dermatologie oder plastische Chirurgie ist oder ein allgemein approbierter Arzt. Der Bundesrat folgt damit den Vorgaben des neuen Strahlenschutzrechtes das vor allem Auswirkungen auf den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz hat. Zudem soll hierdurch der Schutz der Bevölkerung vor künstlichen und natürlichen Strahlen gewährleistet werden.